Der Anspruch der Gemeinde Untermeitingen ist, den Webauftritt und mobile Anwendungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Es gelten folgende Rechtsvorschriften: das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) sowie die Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV). Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts:
www.heuweg-kita.untermeitingen.de
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns bitte:
Alexander FriedrichDiese Website ist größtenteils mit den Anforderungen der WCAG 2.2 in der Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Meika-Biofutter GmbH hat umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere:
Die folgenden Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
Die genannten Einschränkungen wirken sich vor allem auf Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigungen oder bei der Nutzung von assistiven Technologien aus.
Eine kontinuierliche Prüfung und Optimierung der Barrierefreiheit findet statt. Neue Inhalte werden bereits nach den Anforderungen der BITV 2.0 gestaltet; bestehende Inhalte werden im Rahmen der technischen Weiterentwicklung schrittweise angepasst.
Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung bestimmter PDF-Dokumente würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 darstellen, da dies mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.
Bei neu veröffentlichten Dokumenten, die in unserem Einflussbereich liegen, achten wir auf eine möglichst barrierefreie Gestaltung.
Über das Barrierefreiheits-Tool am Seitenrand können Sie unter anderem folgende Funktionen individuell aktivieren:
Sie können alle Einstellungen individuell anpassen und das Tool vollständig ausblenden.
Die Barrierefreiheit dieser Website wurde von der betreuenden Agentur im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft. Dabei kamen manuelle Tests sowie verschiedene anerkannte Prüfwerkzeuge zum Einsatz, darunter:
Besonderes Augenmerk lag auf Aspekten wie Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrasten, Alternativtexten und semantischer Struktur sowie der Kompatibität mit Assistenztechnologien.
Eine ergänzende BITV-Test-Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist vorgesehen.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungDiese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft und angepasst.
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