Barrierefreiheitserklärung

Der Anspruch der Gemeinde Untermeitingen ist, den Webauftritt und mobile Anwendungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Es gelten folgende Rechtsvorschriften: das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) sowie die Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV). Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts:
www.heuweg-kita.untermeitingen.de

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns bitte:

Alexander Friedrich
Telefon: +49 (0)8232 5009 120
E-Mail: a.friedrich@lechfeld.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist größtenteils mit den Anforderungen der WCAG 2.2 in der Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Meika-Biofutter GmbH hat umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere:

  • klare HTML-Struktur und semantisch sinnvolle Inhalte sowie Attribute für Assistenztechnologien
  • vollständige Tastaturbedienbarkeit inkl. Fokushervorhebung
  • ausreichende Farbkontraste

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Ein Teil der auf dieser Website angebotenen PDF-Dokumente ist nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente sowie solche, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und auf deren barrierefreie Gestaltung wir keinen Einfluss haben.
  • In einzelnen Fällen wird Farbe als alleiniger Informationsträger verwendet – beispielsweise bei farblich markierten Links, die nicht zusätzlich unterstrichen sind.

Die genannten Einschränkungen wirken sich vor allem auf Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigungen oder bei der Nutzung von assistiven Technologien aus.

Eine kontinuierliche Prüfung und Optimierung der Barrierefreiheit findet statt. Neue Inhalte werden bereits nach den Anforderungen der BITV 2.0 gestaltet; bestehende Inhalte werden im Rahmen der technischen Weiterentwicklung schrittweise angepasst.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung bestimmter PDF-Dokumente würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 darstellen, da dies mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.

Bei neu veröffentlichten Dokumenten, die in unserem Einflussbereich liegen, achten wir auf eine möglichst barrierefreie Gestaltung.

Unterstützung zur Barrierefreiheit

Über das Barrierefreiheits-Tool am Seitenrand können Sie unter anderem folgende Funktionen individuell aktivieren:

  • Schriftgröße anpassen: Inhalte lassen sich vergrößern oder verkleinern
  • Kontraste verändern: Auswahl zwischen kontrastreichem Dunkelmodus und Hellmodus
  • Einfachere Sprache: Inhalte können mit vereinfachter Sprache angezeigt werden
  • Vorlesefunktion: Inhalte können per Cursor (Desktop) oder Tippen (mobil) vorgelesen werden

Sie können alle Einstellungen individuell anpassen und das Tool vollständig ausblenden.

Evaluationsmethode

Die Barrierefreiheit dieser Website wurde von der betreuenden Agentur im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft. Dabei kamen manuelle Tests sowie verschiedene anerkannte Prüfwerkzeuge zum Einsatz, darunter:

  • Google Lighthouse
  • WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
  • IBM Equal Access Accessibility Checker
  • AccessScan

Besonderes Augenmerk lag auf Aspekten wie Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrasten, Alternativtexten und semantischer Struktur sowie der Kompatibität mit Assistenztechnologien.

Eine ergänzende BITV-Test-Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist vorgesehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft und angepasst.